Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. GELTUNGSBEREICH

1. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen der A3 Dental AG gelten für sämtliche – auch zukünftigen – Rechtsbeziehungen der Vertragsschließenden. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von A3 Dental AG schriftlich bestätigt werden.

2. Zuwiderlaufende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sein denn, A3 Dental AG hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.


II. ANGEBOT UND ANGEBOTSUNTERLAGEN

1. Das Angebot von A3 Dental AG ist freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.
2. Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung massgebend. Zusicherungen von Eigenschaften, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die Verkaufsangestellten von A3 Dental AG sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung hinausgehen.

4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich A3 Dental AG Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von A3 Dental AG.
5. Bei Serien- oder Sonderanfertigungen behält sich A3 Dental AG das Recht einer Mehr- oder Minderlieferung von 10% vor. Die Mehr- oder Mindermenge wird entsprechend berechnet.
6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie für den Käufer zumutbar sind.


III. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von A3 Dental AG „ab Lager“ oder „ab Werk“, ausschließlich Versand- und Transportkosten, Verpackungskosten, Versicherungen, Zoll und zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken.
2. A3 Dental AG behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder Währungsschwankungen eintreten.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für Teillieferungen werden Teilrechnungen gestellt. Für jede Teilrechnung laufen die Zahlungsfristen gesondert.
4. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend des Zahlungsverzuges. Für Mahnungen berechnen wir pro Mahnung einen Unkostenbetrag von CHF 20.00. Der Verzugszins beträgt 5%. Wir behalten uns vor, zusätzlichen durch Zahlungsverzug entstandenen Aufwand zu berechnen.


IV. LIEFERZEIT

1. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin ausdrücklich als „verbindlich“ zugesagt wurde.
2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie dem Eingang einer vereinbarten Zahlung, der Eröffnung eines zu stellenden Akkreditivs oder dem Nachweis, dass eine vereinbarte Besicherung erfolgt ist.
3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn innerhalb der Lieferfrist die Ware das Lager oder Werk der A3 Dental AG verlassen hat.

4. Sollten unvorhergesehene Hindernisse, die ausserhalb des Willens von A3 Dental AG liegen und die trotz der nach den Umständen des Falles gebotenen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten – gleichviel, ob sie bei A3 Dental AG oder einem Unterlieferanten eintreten – etwa höhere Gewalt (z.B. Krieg oder Naturkatastrophen), Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder andere von A3 Dental AG nicht zu vertretende Umstände – sind wir berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern.
5. Die gleichen Rechte stehen A3 Dental AG im Falle von Streik und Aussperrungen im eigenen Betrieb oder bei den Vorlieferanten zu. A3 Dental AG wird solche Umstände den Kunden unverzüglich mitteilen.
6. Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstlieferung durch einen Vorlieferanten gerät A3 Dental AG gegenüber dem Kunden nicht in Verzug.


V. GEFAHRÜBERGANG / VERPACKUNGSKOSTEN / VERSICHERUNG

1. Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung erfolgen Lieferungen auf Gefahr und Kosten des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder Lager von A3 Dental AG oder bei direkter Lieferung des von A3 Dental AG beauftragten Herstellers dessen Werk oder Lager verlassen hat bzw. die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben wurde.
2. Verzögert sich der Versand aus von A3 Dental AG nicht zu vertretenden Umständen oder nimmt der Kunde die Ware nicht rechtzeitig an, obwohl ihm diese angeboten wurde, geht die Gefahr mit Zugang der Bereitstellungsanzeige auf den Kunden über.
3. Auf ausdrückliche schriftliche Anforderung des Käufers ist A3 Dental AG verpflichtet, auf dessen Kosten die bei A3 Dental AG lagernde Ware zu versichern. Dies gilt auch in den Fällen, in denen ein Liefertermin nicht ausdrücklich vereinbart ist mit der Massgabe, dass die Gefahr auf den Käufer 7 Kalendertage nach der Anzeige der Versandbereitschaft übergeht.

4. Im Falle der Versendung bestimmt A3 Dental AG die Versandart und den Versender, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, nach eigenem Ermessen.
5. Transportschäden sind A3 Dental AG sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen schriftlich anzuzeigen.
6. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Ausgenommen sind Paletten. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
7. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte entgegenzunehmen.


VI. MÄNGELRÜGE UND MÄNGELHAFTUNG

1. Der Kunde muss die Ware unverzüglich nach Erhalt auf quantitative und qualitative Übereinstimmung mit der Bestellung oder sonstige Mängel untersuchen. Die Untersuchung muss vor der Weiterverarbeitung erfolgen. Offensichtliche Mängel sind A3 Dental AG unverzüglich, spätestens aber binnen 2 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.
2. Versteckte Mängel sind A3 Dental AG ebenfalls unverzüglich, spätestens aber 3 Tage nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, so gilt die Lieferung als einwandfrei und genehmigt.
3. Zeigte der Kunde einen Mangel rechtzeitig an, so hat er nach Wahl von A3 Dental AG Anspruch auf unentgeltliche Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nachbesserung). A3 Dental AG kann eine Art der Nachbesserung oder die gesamte Nachbesserung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismässigen Kosten möglich ist.
4. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen (Minderung). Dem Kunden stehen daneben keine Schadensersatzansprüche zu. Die Nachbesserung gilt frühestens dann als fehlgeschlagen, wenn 10 Versuche erfolglos geblieben sind.

5. Es liegt kein Mangel vor, wenn die Leistung von A3 Dental AG (Gerüste etc.) in Übereinstimmung mit den von dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen erstellt worden ist. Unerhebliche Abweichungen begründen ebenfalls keinen Mangel.
6. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen (z.B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) bestehen nicht.
7. Anfallende Kosten des Kunden für die Rückholung des Produktes, Bearbeitungen des Produktes, etc., hat A3 Dental AG nicht zu tragen. Diese Kosten trägt A3 Dental AG insbesondere dann nicht, wenn der Kunde die kostenauslösenden Massnahmen vornimmt, ohne bei A3 Dental AG zuvor eine Genehmigung einzuholen.
8. Wenn und soweit Mängel auf unsachgemäss vorgenommenen Änderungen oder Arbeiten an den gelieferten Waren basieren, die vom Kunden oder auf dessen Veranlassung von Dritten durchgeführt wurden, kommen Mängelansprüche nicht in Betracht.


VII. GESAMTHAFTUNG

1. A3 Dental AG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die von uns gelieferten Produkte. Die Haftung richtet sich nach dem Bestimmungen des Herstellers, an den Ansprüche zu richten sind.
2. Soweit die Haftung von A3 Dental AG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


VIII. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Sämtliche von A3 Dental AG gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nebst allfälligen Zinsen und Kosten im Eigentum von A3 Dental AG.
2. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, ist A3 Dental nach erfolgter Mahnung berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen Art. 715 ZGB und/oder die gelieferten Waren zurückzuverlangen und alle ihr aus der Nichterfüllung des Vertrages zustehenden Rechte geltend machen.


IX. ANWENDBARES RECHT / ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND UND TEILNICHTIGKEIT

1. Die Rechtsbeziehung zwischen der A3 Dental AG und dem Kunden untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.
2. Ausschliesslicher Erfüllungsort für sämtliche Liefer- und Zahlungsverpflichtungen aus den von A3 Dental AG geschlossenen Verträgen ist Belp.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen A3 Dental AG und dem Kunden ist Belp. A3 Dental AG ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

4. Sollte eine oder mehrere der verstehenden Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die den erkennbar angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt im Fall einer Lücke dieser Bestimmungen.
5. Wir behalten uns vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.



Stand: März 2012